Spezielle Aufgaben und Untersuchungsverfahren der Kardiologie, die im Rahmen der Ausbildung erlernt werden, sind:
• Die Erkennung und Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße und des Herzbeutels (Perikard).
• Die Beratung und Führung von Herz-Kreislaufpatienten in der Rehabilitation und die sozialmedizinische Beurteilung ihrer beruflichen Belastbarkeit.
• Die intensivmedizinische Basisversorgung.
• Die Ultraschalluntersuchung des Herzens (z.B. Echokardiografie, Doppler- und Duplex-Echokardiografie, transösophageale Echokardiografie).
• Die diagnostische Links- und Rechtsherzkatheteruntersuchungen u. Koronarangiografie, therapeutische Koronarinterventionen (z.B. PTCA, Stentimplantationen), Elektrokardiogramme (EKG).
• Die medikamentöse, apparative und interventionelle antiarrhythmische Therapie einschließlich Defibrillation und Ablation.
• Die Herzschrittmachertherapie und -nachsorge.
• Die Indikationsstellung und Nachsorge von implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren (ICD)
• Gemeinsam mit anderen Fachdisziplinen die interdisziplinäre Indikationsstellung und Beurteilung nuklearmedizinischer Untersuchungen und chirurgischer Behandlungsverfahren. In all diesen Bereichen entwickelt sich eine zunehmende Spezialisierung. Neben den Fortschritten der apparativen Medizin hat auch die Beschäftigung mit der Psyche des Patienten in der Psychosomatischen Kardiologie wachsende Bedeutung erlangt. Die Auswirkung von oft plötzlich aufgetretenen Erkrankungen, die Beeinträchtigung durch chronische Erkrankungen und auch die Prävention in der Entwicklung von Herzkreislauferkrankungen haben auf die Lebensqualität und auch die Prognose einen nicht zu vernachlässigenden Einfluß.